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AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Michael Hofer
Bahnhofstr. 28
83224 Staudach
nachfolgend Vermieter genannt.Die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für den Abschluss
einesBeherbergungsvertrages (Zimmeranmietung) gelten für die Überlassung einer
Ferienwohnung sowie für alle hiermit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an
den Auftraggeber (im folgenden: Gast). Entgegenstehende Bedingungen des Gastes finden
keine Anwendung.
- Zustandekommen des Beherbergungsvertrages
Die Reservierung der Ferienwohnung sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und
Leistungen werden mit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters und Gastes für beide
Parteien verbindlich.
- Preise und Zahlungsbedingungen
a) Die vereinbarten Übernachtungspreise verstehen sich grundsätzlich inklusive der derzeit
gültigen Umsatzsteuer, Bedienungsgeld und aller Abgaben. Kurabgabe wird gesondert
berechnet. Bei Reservierungen im Voraus von länger als 4 Monaten behält sich der
Vermieter das Recht vor, die vereinbarten Preise um max. 7 % bei z. B. drastischer
Energieverteuerung zu erhöhen. Weiterhin behält sich der Vermieter vor, dem Gast
Anzahlungen in Höhe von bis zu 30% des Gesamtpreises vorab in Rechnung zu stellen.
Rechnungen sind -sofern sie nicht einen anderen Fälligkeitstermin enthalten -sofort zur
Zahlung fällig. Die Parteien vereinbaren für den Fall des Zahlungsverzuges Zinsen in Höhe
von 1,5 % pro Monat. Generell sind Rechnungen sofort ohne Abzug bei Anreise in bar zu
begleichen.
b) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung des Vermieters
aufrechnen oder mindern.
- Stornierung
a) Reservierungsänderungen bzw. Stornierungen bei Einzelreservierungen
erfolgen generell schriftlich per Post oder Email. Entscheidend ist das Datum des Eingangs
beim Vermieter. Mündliche, telefonische Absprachen haben bei späteren
Rechtsstreitigkeiten keine Bindung. Im Falle eines Rücktritts durch den Gast, gelten die
Rücktrittsgebühren gemäß den Mietbedingungen.
bis 30 Tage vor Mietbeginn = 0 % des Mietpreises
29 bis 2Tage vor Mietbeginn = 90% des Mietpreises
1 Tag vor Mietbeginn oder Nichterscheinen = 100 % des Gesamtpreises.
b) Bei Umbuchung, sofern sie möglich ist entstehen grundsätzlich keine Gebühren. Karten
aller Art, Theater, Skipässe, Veranstaltungen können nicht zurückgenommen werden. Die
Rücktrittsgebühr beträgt somit von dem Zeitpunkt der Reservierung 100% des Kartenpreises.
c) Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Die bereitgestellte
Ferienwohnung ist am Anreisetag bis 20:00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem
Zeitpunkt können sie vom Vermieter anderweitig vermietet werden, es sei denn, der Gast
hat dem Vermieter zuvor sein späteres Eintreffen schriftlich mitgeteilt. Am vereinbarten
Abreisetag, sind die Zimmer dem Vermieter spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung
zu stellen. Danach kann der Vermieter über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus,
für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 12:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung
stellen. Dem Gast steht es frei, dem Vermieter nachzuweisen, dass diesem kein oder kein
wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
- Wertsachen
Der Vermieter übernimmt bei Verlust von Wertsachen keine Haftung. Auch die Verwahrung
der Garderobe, Fahrräder und Ski sowie anderer Gegenstände obliegt der Aufsichtspflicht
des Gastes.
- Haftung
Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn oder seine
„Erfüllungsgehilfen“ verursacht worden sind. Der Gast ist gehalten, die Einbringung von
gefährlichem oder gar gesetzeswidrigem Gut (Drogen, Sprengstoff u.ä.) anzuzeigen. Generell
haftet der Vermieter nur bei grob fahrlässigem Verschulden von Erfüllungsgehilfen für
entstandenen Schaden
- Technische Einrichtungen
Im abgeschlossenen Beherbergungsvertrag ist die übergebührliche Nutzung von
eingebrachten technischen Geräten (namentlich Computer, Musikanlagen, usw.)
kostenseitig nicht berücksichtigt. Der Gast übernimmt die Verpflichtung, die übergebührliche
Nutzung und den daraus erwachsenden Energieverbrauch oder Umsatzverlust (Internet)
dem Vermieter anzuzeigen. Ein ggf. anfallender Servicekostenausgleich bis zu einer Höhe
von EUR 250,--erkennt der Gast an.
- Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der
Ferienwohnung) zu lösen, falls der Gast/die Gästegruppe nachweislich dem Ruf, der
Sicherheit oder dem Ansehens des Vermieters schadet. Dies gilt auch für alle anderen
Beherbergungsverträge im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen
wichtigen Grundes, sowie binnen der beidseitig vereinbarten Stornofristen.
- Gerichtsstand
Für alle Vertragspartner des Vermieters und evtl. anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird
das Amtsgericht Traunstein vereinbart.
- Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von
Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst
nahekommende Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der
Schriftform.
Staudach, Februar 2024