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AGB

    Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Michael Hofer

Bahnhofstr. 28

83224 Staudach

nachfolgend Vermieter genannt.Die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für den Abschluss

einesBeherbergungsvertrages (Zimmeranmietung) gelten für die Überlassung einer

Ferienwohnung sowie für alle hiermit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an

den Auftraggeber (im folgenden: Gast). Entgegenstehende Bedingungen des Gastes finden

keine Anwendung.

  1. Zustandekommen des Beherbergungsvertrages

Die Reservierung der Ferienwohnung sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und

Leistungen werden mit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters und Gastes für beide

Parteien verbindlich.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

a) Die vereinbarten Übernachtungspreise verstehen sich grundsätzlich inklusive der derzeit

gültigen Umsatzsteuer, Bedienungsgeld und aller Abgaben. Kurabgabe wird gesondert

berechnet. Bei Reservierungen im Voraus von länger als 4 Monaten behält sich der

Vermieter das Recht vor, die vereinbarten Preise um max. 7 % bei z. B. drastischer

Energieverteuerung zu erhöhen. Weiterhin behält sich der Vermieter vor, dem Gast

Anzahlungen in Höhe von bis zu 30% des Gesamtpreises vorab in Rechnung zu stellen.

Rechnungen sind -sofern sie nicht einen anderen Fälligkeitstermin enthalten -sofort zur

Zahlung fällig. Die Parteien vereinbaren für den Fall des Zahlungsverzuges Zinsen in Höhe

von 1,5 % pro Monat. Generell sind Rechnungen sofort ohne Abzug bei Anreise in bar zu

begleichen.

b) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung des Vermieters

aufrechnen oder mindern.

  1. Stornierung

a) Reservierungsänderungen bzw. Stornierungen bei Einzelreservierungen

erfolgen generell schriftlich per Post oder Email. Entscheidend ist das Datum des Eingangs

beim Vermieter. Mündliche, telefonische Absprachen haben bei späteren

Rechtsstreitigkeiten keine Bindung. Im Falle eines Rücktritts durch den Gast, gelten die

Rücktrittsgebühren gemäß den Mietbedingungen.

bis 30 Tage vor Mietbeginn = 0 % des Mietpreises

29 bis 2Tage vor Mietbeginn = 90% des Mietpreises

1 Tag vor Mietbeginn oder Nichterscheinen = 100 % des Gesamtpreises.

b) Bei Umbuchung, sofern sie möglich ist entstehen grundsätzlich keine Gebühren. Karten

aller Art, Theater, Skipässe, Veranstaltungen können nicht zurückgenommen werden. Die

Rücktrittsgebühr beträgt somit von dem Zeitpunkt der Reservierung 100% des Kartenpreises.

c) Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur

Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Die bereitgestellte

Ferienwohnung ist am Anreisetag bis 20:00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem

Zeitpunkt können sie vom Vermieter anderweitig vermietet werden, es sei denn, der Gast

hat dem Vermieter zuvor sein späteres Eintreffen schriftlich mitgeteilt. Am vereinbarten

Abreisetag, sind die Zimmer dem Vermieter spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung

zu stellen. Danach kann der Vermieter über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus,

für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 12:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung

stellen. Dem Gast steht es frei, dem Vermieter nachzuweisen, dass diesem kein oder kein

wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

  1. Wertsachen

Der Vermieter übernimmt bei Verlust von Wertsachen keine Haftung. Auch die Verwahrung

der Garderobe, Fahrräder und Ski sowie anderer Gegenstände obliegt der Aufsichtspflicht

des Gastes.

  1. Haftung

Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn oder seine

„Erfüllungsgehilfen“ verursacht worden sind. Der Gast ist gehalten, die Einbringung von

gefährlichem oder gar gesetzeswidrigem Gut (Drogen, Sprengstoff u.ä.) anzuzeigen. Generell

haftet der Vermieter nur bei grob fahrlässigem Verschulden von Erfüllungsgehilfen für

entstandenen Schaden

  1. Technische Einrichtungen

Im abgeschlossenen Beherbergungsvertrag ist die übergebührliche Nutzung von

eingebrachten technischen Geräten (namentlich Computer, Musikanlagen, usw.)

kostenseitig nicht berücksichtigt. Der Gast übernimmt die Verpflichtung, die übergebührliche

Nutzung und den daraus erwachsenden Energieverbrauch oder Umsatzverlust (Internet)

dem Vermieter anzuzeigen. Ein ggf. anfallender Servicekostenausgleich bis zu einer Höhe

von EUR 250,--erkennt der Gast an.

  1. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der

Ferienwohnung) zu lösen, falls der Gast/die Gästegruppe nachweislich dem Ruf, der

Sicherheit oder dem Ansehens des Vermieters schadet. Dies gilt auch für alle anderen

Beherbergungsverträge im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen

wichtigen Grundes, sowie binnen der beidseitig vereinbarten Stornofristen.

  1. Gerichtsstand

Für alle Vertragspartner des Vermieters und evtl. anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird

das Amtsgericht Traunstein vereinbart.

  1. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von

Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen

Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst

nahekommende Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der

Schriftform.

Staudach, Februar 2024